Der Jahreswechsel bietet einen hervorragenden Anlass, zu entsorgen. Archivieren und entferne die nicht benötigten Dateien und Dokumente aus Deinem unmittelbaren Arbeitsfeld. Es gelten folgende gesetzliche Fristen für das Archiv:
- 0 Jahre (alles, das nicht zu einem Abschluss bzw. Vertrag geführt hat, sowie Prospekte etc.)
- 2 Jahre (private Kaufverträge, Kassenbons, Garantieunterlagen, Rechnungen von Ärzten, Anwälten, Handwerkern und Notaren)
- 6 Jahre (Geschäftspapiere),
- 10 Jahre (Steuerliches; alles, das in die Buchhaltung geht).
Eine detaillierte Aufzählung der einzelnen Dokumente findet sich im gruenderlexikon.de
Tipp: Stelle auch die Dateistruktur auf 2017 um. An den Arbeitsplatz gehören überdies nur die tatsächlich benötigten Dokumente – ob digital oder papiergebunden.