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Lagern Sie noch oder archivieren Sie schon?1 Minuten Lesezeit

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Last Updated on 8. September 2014 by Sylvia Nickel

Nicht nur die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr bieten eine schöne Gelegenheit, das Jahr abzuschließen und das Neue vorzubereiten. Neben der Zielformulierung und dem Rückblick auf das Erreichte bzw. nicht Erreichte können Sie nun Schreibtisch und Ablage aufräumen. Im direkten Zugriff sollten nur die aktuellen Vorgänge liegen. Alles, was 18 Monate und älter ist gehört auch räumlich in ein Archiv, also in den Keller oder auf die externe Festplatte zur Datenarchivierung. Schrubben Sie Schreibtisch und Datenspeicher!

Papiermülll (c) Sylvia Nickel | 2nc.de

Diese Aufbewahrungsfristen sollten Sie berücksichtigen:

  • Dauerhaft: Zeugnisse, Rentenbescheide, Weiterbildungsnachweise, Gesellschaftsverträge
  • 10 Jahre: Buchhaltungsunterlagen
  • 6 Jahre: Briefe, Preislisten, Versicherungspolicen erloschener Verträge, Handwerksrechnungen
  • 3 Jahre: private Kontoauszüge, Kaufbelege, Garantiescheine

Mein Tipp: Notieren Sie das Vernichtungsdatum auf dem Ordner oder Datenträger. So ersparen Sie sich, in einigen Jahren zu prüfen, ob diese Unterlagen oder Dateien noch aufbewahrt werden müssen.

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    Autor: Sylvia Nickel

    Diplom-Ökonomin. Freiberuflich beratend seit 1992 & Inhaberin der NiCKEL Business Performance, Oberhausen (http://2nc.de/).

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