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Stellplatznachweis © Sylvia NiCKEL

Kannst Du einen Stellplatz nachweisen?2 Minuten Lesezeit

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Last Updated on 10. September 2018 by Sylvia Nickel

Joachim Schlosser fragt »Können Sie einen Stellplatz dafür nachweisen?«. Eine interessante Frage, nicht nur für Minimalisten. Hier sind meine Gedanken dazu.

Unser Hab und Gut ist in Bewegung, ständig. Hier ein neuer Stift, da ein neues Gimmick und für den Privathaushalt: hach, was für eine schöne Deko. Minimalisten kennen die Prüffragen wie »ist dies wirklich notwendig?« oder »wovon trenne ich mich dafür?«. Eigentlich verhält es sich wie mit dem Baurecht, denn wer insbesondere innerstädtisch Gebäude errichtet, muss die Frage nach den zwangsläufig benötigten Stellplätzen nach dem jeweiligen Landesbaurecht beantworten und entsprechende Kapazitäten planen, nachweisen oder ablösen. Letzteres entbindet den Bauherrn dort von einer Nachweispflicht, wo diese unmöglich ist. Die Ablösesumme verpflichtet hingegen die Kommune, den Bedarf in den öffentlichen Stellplätzen zu berücksichtigen. Soweit das Prinzip des Stellplatzes. Was aber ist mit Privathaushalt und Büro?

Jedes Ding hat einen Ort, SEINEN ORT.

Das ist meine Devise. Und da ich über einen vollständig eingerichteten Platz (sowohl im Büro als auch privat) verfüge, stelle ich mir bei Investitionen die Frage: was kann dafür weg? Der Bücherschrank ist beispielsweise klar begrenzt, und zwar auf 10 laufende Meter Buchregal. Bei Anschaffung neuer Bücher verleihe, verschenke oder verkaufe ich Exemplare, die ich bestimmt nicht noch einmal lesen werde. Insofern gilt »Stellplatzsicherheit«.

Andere Gegenstände wie neue technische Gimmicks für das Büro müssen ihren Stellplatz finden. Auch hier arbeite ich persönlich mit Begrenzung: die operativ einzusetzenden Gegenstände haben nebst Ordnern insgesamt ein Sidebord (rund 1,50 × 70 cm) zur Verfügung. Wenn etwas neues hinzukommt, muss etwas altes weg.

Carsharing statt Stellplatz?

Allerdings wäre es noch besser, gleich ein »Teilauto« zu haben und damit keinen Stellplatz zu benötigen. Das habe ich persönlich noch nicht geschafft. Denn diese bedeutete für das Bücherbeispiel, dass ich nur Raum für die aktuellen Lesexemplare benötige und mich konsequent nach dem Lesen für die »Desinvestition«, den Abschied vom nicht mehr gebrauchten Gegenstand, entscheide. – Interessant ist die Stellplatzfrage auch digital, denn wer weiß wirklich, wie viel Datenmüll sich auf der heimischen Festplatte, in der Cloud oder im Archiv versteckt. 😉

Danke, Joachim Schlosser, für diese Inspiration.

Entspannte Grüße,
Sylvia Nickel

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Autor: Sylvia Nickel

Diplom-Ökonomin. Freiberuflich beratend seit 1992 & Inhaberin der NiCKEL Business Performance, Oberhausen (http://2nc.de/).

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