Last Updated on 23. Dezember 2019 by Sylvia Nickel
Aufgeräumt und entlastet in das neue Jahr. So klappt es auch mit den Daten.
Der Jahreswechsel bietet einen hervorragenden Anlass, zu entsorgen. Archiviere und entferne die nicht benötigten Dateien und Dokumente aus deinem unmittelbaren Arbeitsfeld. Es gelten folgende gesetzliche Fristen für das Archiv:
- 0 Jahre (alles, das nicht zu einem Abschluss bzw. Vertrag geführt hat, Prospekte etc.),
- 2 Jahre (private Kaufverträge, Kassenbons, Garantieunterlagen, Rechnungen von Ärzten, Anwälten, Handwerkern und Notaren),
- 6 Jahre (Geschäftspapiere),
- 10 Jahre (Steuerliches; alles, das in die Buchhaltung geht).
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in welchen der Vorgang entstand. Alls, was bis zum 31. 12. diesen Jahres entstand, ist bis zum 31.12.20XY+ 2 / + 6 / +10 Jahre aufzubewahren. Eine detaillierte Aufzählung der einzelnen Dokumente findet sich im gruenderlexikon.de
Tipp: Stelle auch die Dateistruktur auf das neue Jahr um. An den Arbeitsplatz gehören überdies nur die tatsächlich benötigten Dokumente – ob digital oder papiergebunden.
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